Sportkreis Bergstrasse
Fahrtkostenzuschüsse
Richtlinien für Fahrtkosten-Zuschüsse der Sportjugend im Kreis Bergstraße ab 2026
1. Rechtsgrundlage
Vereinsförderrichtlinien des Kreises Bergstraße
Die Gewährung von Zuwendungen kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (aktuelle Förderrichtlinien Stand 2018 in Höhe von 30.000.– €) des Kreises Bergstraße erfolgen.
Es besteht kein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung.
Voraussetzung für die Auszahlung von den Fahrtkosten sind die Anerkennung dieser Richtlinien und die Beachtung der Bestimmungen.
Zuschüsse können nur für Vereinsjugendmitglieder ausgezahlt werden, die einem gemeinnützigen Sportverein im Landkreis Bergstraße angehören und werden dem entsprechenden Verein ausgezahlt.
Die maximale Bezuschussung pro Verein beträgt: 4.000,- €
Die maximale Bezuschussung pro Abteilung im Verein beträgt: 1.500,- €
2. Für die Vergabe ergehen folgende Richtlinien
Bezuschusst werden:
a) Mannschaften:
Es können max. 200km pro Mannschaft für Hin- und Rückfahrt eingetragen werden.
Die Bezuschussung von Mannschaften, die an Pflichtrundenspielen teilnehmen, erfolgt nur jeweils nach erstellter Terminliste des Kreises – des Bezirkes – des Landes bzw. des Verbandes. Diese müssen immer als Schüler-, Jugend-, Qualifikations-, Verbandsspiele oder Pokalrunde ausgewiesen sein. Bezuschusst wird nur die unterste Spielklasse eines Vereines.
Nach den Durchführungsbestimmungen der Verbände:
Die Normstärke einer Mannschaft ergibt sich aus der vorgegebenen Anzahl an Spieler/innen. Auswechsel- bzw. Ersatzspieler/innen werden nicht berücksichtigt.
Beispiele:
Fußball: 11 – 9 – 7 – 5 – 3 Spieler/innen je nach Klasseneinteilung und Alter
Handball: 7 – 5 Spieler/innen je nach Klasseneinteilung und Alter
Tischtennis: 4 Spieler/innen bei Mannschaften
Tennis: 6 – 4 – 2 Spieler/innen
Basketball: 5 Spieler/innen
Volleyball: 6 – 4 Spieler/innen
Hockey: 11 – 7 – 6 Spieler/innen
2. Softball: 9 Spieler/innen
Badminton: 4 – 2 Spieler/innen
Ringen: bis 8 Personen
Kreisübergreifende Spielgemeinschaften – HSG, JSG, JFV – können die Fahrtkosten nur beantragen, wenn sie ihren Standort bzw. Spielort im Kreis Bergstraße haben.
b) Gruppen:
Es können max. 300km für Hin- und Rückfahrt eingetragen werden.
Es gelten die Ausschreibungen des zuständigen Verbandes.
Für Gruppen werden Fahrten zu offiziellen Meisterschaftskämpfen bezuschusst, auch wenn die Veranstaltungen über der Kreisebene liegen. Dies können auch Qualifikationswettkämpfe zur Teilnahme an einer Meisterschaft (Hessische – Süddeutsche – Deutsche) sein. Gruppenteilnehmer/innen können am gleichen Tag nur als Gruppe und nicht zusätzlich als Einzelteilnehmer/innen Fahrtkosten geltend machen.
(Tanz-/Gymnastik-) Gruppen: je nach Disziplin, max. 20 Personen
c) Einzelteilnehmer/innen:
Es können max. 600km für Hin- und Rückfahrt eingetragen werden.
Für Einzelteilnehmer/innen werden Fahrten zu offiziellen Meisterschaftskämpfen bezuschusst, auch wenn die Veranstaltungen über der Kreisebene liegen. Diese können auch Qualifikationswettkämpfe zur Teilnahme an einer Meisterschaft (Hessische – Süddeutsche – Deutsche) sein. Einzelteilnehmer/innen können am gleichen Tag nur als Einzelteilnehmer/innen und nicht zusätzlich in einer Mannschaft Fahrtkosten geltend machen.
Hinweis:
Müssen Mannschaften bzw. Einzelteilnehmer/innen bei Qualifikationsturnieren Punkte sammeln, um an einer Meisterschaft teilnehmen zu können, so ist dies gesondert nachzuweisen.
Nicht bezuschusst werden:
• Juniorinnen/Junioren U19
• gemischte Gruppen (jünger 19 Jahre, die nicht als Jugendgruppe antreten)
• bezahlte Veranstaltungen
• Turniere und Spielfeste
• Freundschaftsspiele und Heimspiele
Zur Mannschaftsstärke zählen keine Trainer, Betreuer und Begleiter!
3. Bearbeitungsformalitäten:
Es sind die Formblätter des Sportkreises Bergstraße e.V. zu verwenden.
Sie bestehen aus:
a) Sammelblatt
b) Anlage Einzelaufschreibung
Diese können auf der Homepage des Sportkreises Bergstraße e.V. heruntergeladen werden bzw. direkt ausgefüllt werden:
www.sportkreis-bergstrasse.de oder Mail: sportkreis@kreis-bergstrasse.de
Für jede Sportart ist gesondert ein Sammelblatt auszufüllen.
Die Kilometerangaben dürfen keine Circa-Werte sein.
I. Formblätter:
a) Mannschaften / Gruppen: es ist für jede Altersklasse/Mannschaft ein separates
Formblatt mit Spiel-/Wettkampfdatum für das Kalenderjahr 01.01. – 31.12.
auszufüllen.
b) Einzelteilnehmer/innen: neben Wettkampftag und Ort ist der Name und
Geburtsjahr der/s Teilnehmerin/s anzugeben. Es gilt das Kalenderjahr 01.01.-
31.12.
Die offiziellen Terminlisten, Ausschreibungen und/oder Siegerlisten sind im Besitz der Kreisjugendwarte/Bezirksjugendwarte und des Verbandes.
Die ausgearbeiteten Formblätter für Mannschaften bzw. Einzelteilnehmer/innen sind auf das Sammelblatt zu übertragen und komplett mit Vereins-/Abteilungs-IBAN, Vereinsstempel und Unterschrift versehen, auszufüllen.
Für Vereine mit mehreren Abteilungen ist bei Mannschaften und Einzelteilnehmern/innen für jede einzelne Sportart gesondert ein Sammelblatt auszufüllen.
II. Termine:
Die ausgearbeiteten Anträge sind bis spätestens 01. März des Folgejahres beim zuständigen Fachverband – Kreisjugendwart/in /Bezirksjugendwart/in zwecks Überprüfung auf Richtigkeit einzureichen und von diesen zu bestätigen. Die Bestätigung kann auch per Mail an die Geschäftsstelle des Sportkreis Bergstraße e.V. erfolgen.
Spätester Abgabetermin der Fachverbände (Kreis-/Bezirksjugendwarte) der geprüften Anträge an den Sportkreis Bergstraße ist der 01. Mai des Folgejahres.
Auf Kreis-/Bezirks- und Verbandsebene müssen die offiziellen Terminlisten, Ausschreibungen und/oder Siegerlisten zwecks Kontrolle abrufbar sein.
Vereine ab Landesebene haben die offiziellen Terminlisten per E-Mail beim Sportkreis Bergstraße einzureichen.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt abhängig von der Zuteilung durch den Kreis Bergstraße in der Regel im Spät-Herbst durch den Sportkreis Bergstraße e.V. Um jedem Verein gerecht zu werden, behält sich der Sportkreisvorstand vor, in einzelnen Sonderfällen über die Höhe der Zuschüsse Korrekturen vorzunehmen.
Unvollständig und/oder verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
gez. Günter Bausewein, Ehrenvorsitzender
Stand: Februar 2026 (Beschlossen 18.03.2026 Sportkreisausschuss-Sitzung und Sportkreisvorstand)
