Sportkreis Bergstrasse
Fördermöglichkeiten für Vereine
Landessportbund Hessen e.V.
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
Förderungsprogramme:
1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen (ÜL)
2. Beschäftigung von Jugendleitern/innen
3. Beschäftigung von Vereinsmanagern/innen (VM)
4. Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
5. Sondermaßnahmen
Kreis Bergstraße
Vereinsförderung des Kreises Bergstraße
Land Hessen
Sportstättenbau und Sportstättenförderung | innen. hessen.de

FÖRDERPROGRAMM 2024:
„MEHR PRÄVENTIONSSPORT FÜR UNSER SPORTLAND HESSEN – HESSEN BLEIBT BEWEGT“
Ihr wollt mit einem erweiterten Sportangebot noch attraktiver für eure Mitglieder werden? Oder sogar neue Mitglieder dazu gewinnen? Dann ist ein Präventionssportangebot und das Förderprogramm „Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN – Hessen bleibt bewegt“ genau das Richtige für euren Verein!Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) und das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) fördern euren Verein beim Auf- oder Ausbau von Präventionssportangeboten auch im Jahr 2024.
Nutzt eure Chance und macht mit!
Präventionssport für Hessen/
FÖRDERMASSNAHMEN Land Hessen
Förderprogramm
„Ehrenamt digitalisiert!“
Weiterführung der Vereinsarbeit
Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten stellt die Hessische Landesregierung Mittel für die „Weiterführung der Vereinsarbeit“ bereit. Dieses Programm ist bewusst breit gefächert und erreicht mit seinen unterschiedlichen Fördermaßnahmen die Vereinsarbeit.
Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann hessischen Sportvereinen und Sportverbänden, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, eine Zuwendung zur „Weiterführung der Vereinsarbeit“ bewilligt werden. Besondere finanzielle Belastungen für Sportvereine und Sportverbände entstehen beispielsweise durch:
- Anschaffungen langlebiger Sportgeräte
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Instandsetzungen
Die Zuwendung kann über den jeweiligen zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt (Sportamt) beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport beantragt werden. In Abhängigkeit der Gesamtkosten und der finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000,– EUR gewährt. Weitere Informationen zum Antragsverfahren, das Antragsformular sowie die Fördergrundsätze entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich: Hessen – Sportstättenbau – Weiterführung
Schriftliche Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung VI – Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
ZUWENDUNGEN Land Hessen
Programm Vereinseigener Sportstättenbau
Ein wichtiges Ziel in der hessischen Sportförderung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus.
Vor diesem Hintergrund gewährt die Hessische Landesregierung Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.
Zuwendungen werden gewährt für:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Informationen zum Antragsverfahren sowie die Fördergrundsätze entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich:
Programm vereinseigener Sportstättenbau
Schriftliche Anfragen/Anträge richten Sie bitte an folgende Adresse:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung VI – Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden

Förderprogramm: „Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN“
Neue Mitglieder gewinnen und binden, mit erweiterten Sportangeboten noch attraktiver werden und so die Zukunft des Vereins sichern – das wünscht sich wohl jedes Vorstandsteam. Erreicht werden kann dieses Ziel mithilfe von Präventionssportangeboten denn diese Zielgruppe wächst: „Etwas für die eigene Gesundheit tun“, ist bei Erwachsenen Sportmotiv Nummer 1!
Für Vereine gilt dabei: Egal, ob sie eine oder mehrere Sparten haben, gleichgültig, welche Sportart bisher im Fokus stand – Gesundheitssport ist auf jeden Fall eine Option. Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) hat das Förderprogramm „Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN“ aufgelegt, welches vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gefördert wird. Das Förderprogramm läuft seit 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021.
Vorteile für jeden Verein!
Ziel des Programms ist es, den Auf- und Ausbau von Präventionssportangeboten in den hessischen Sportvereinen mithilfe von Fördermaßnahmen zu stärken und zu unterstützen. Nicht nur Mitglieder und Teilnehmende können profitieren, sondern in erster Linie die Vereine:
* Präventionssport spricht eine große und immer größer werdende Zielgruppe an, die Sport und Bewegung als gute Möglichkeit ansieht gesund zu bleiben und so den Einstieg in die Vereine findet.
* Werden Vereinsangebote mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT zertifiziert, ist dies ein Qualitätsnachweis, der auch einen Marketingvorteil gegenüber anderen Anbietern für den Verein bringt.
* Im Bereich Gesundheitssport bestehen vielfältige Qualifizierungsmöglichkeiten für Übungsleitende.
* Angebote mit Qualitätssiegel können auf der Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT und unter: Gesundheitssport in Hessen veröffentlicht werden. Das ist Werbung für den Verein!
Damit mehr Vereine diese Chance auch nutzen, werden über das Programm „Mehr Prävention für unser SPORTLAND HESSEN“ fünf Förderbausteine zur Verfügung gestellt. Alle Vereine können profitieren, egal ob sie bereits Vorerfahrungen auf diesem Gebiet haben oder nicht. Dementsprechend groß ist die Bandbreite der Förderung: Sie reicht von Informationen und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu finanzieller Förderung.
Die Förderbausteine im Überblick und weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier: Förderprogramm Präventionssport
Pressemitteilung des Landes Hessen vom 22.2.2023 Ausgleich Energie Mehrkosten
Hilfspaket: Vereine können Hilfe zum Ausgleich von Energie-Mehrkosten beantragen
Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.
Energiekostenhilfe für Vereine – aktuelle Informationen
Landessportbund Hessen e.V.
„Energiekrise und der Sport“ : Energiekrise
Deutscher Olympischer Sportbund
„Energiekrise im Sport“: DOSB Energiekrise