Sportkreis Bergstrasse

Fördermöglichkeiten für Vereine

Landessportbund Hessen e.V.


Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit.
Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:

  • die Mitgliedschaft im lsb h seit mindestens 3 Jahren; für die Übungsleiter/innen-, Jugendleiter/innen- und Vereinsmanager/innen-Förderung gilt diese Frist nicht,
  • die Erfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem lsb h und seinen Verbänden,
  • der Nachweis der Gemeinnützigkeit,
  • die Finanzierung muss gesichert und ein angemessener Eigenanteil gewährleistet sein,
  • die Antragstellung muss vor der Maßnahme bzw. Beschaffung erfolgen,
  • die Anträge müssen termingerecht eingereicht, vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein,
  • die Abrechnung einer vorausgegangenen Maßnahme muss abgeschlossen sein,
  • die Erhebung eines zeitgemäßen Mitgliedsbeitrages. 

Förderungsprogramme:

1. Beschäftigung von Übungsleitern/innen (ÜL)
2. Beschäftigung von Jugendleitern/innen
3. Beschäftigung von Vereinsmanagern/innen (VM)
4. Durchführung von Baumaßnahmen und Anschaffung von Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
5. Sondermaßnahmen

Vereinsförderung – Landessportbund Hessen e.V.

Kreis Bergstraße

Vereinsförderung des Kreises Bergstraße

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