Richtlinien für Fahrtkosten-Zuschüsse der Sportjugend im Kreis Bergstraße ab 2020
-1- Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Zuwendungen kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (aktuelle Förderrichtlinien Stand 2018 von 30.000€) des Kreises Bergstraße erfolgen.
Es besteht kein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung.
Voraussetzung für die Auszahlung von den Fahrtkosten sind die Anerkennung dieser Richtlinien und die Beachtung der Bestimmungen.
Die Richtlinien gelten für die Vergabe von Zuschüssen bei Pflichtrundenspielen von Jugend- und Schülermannschaften und bei Einzelteilnahme an Jugend- und Schülermeisterschaften.
Zuschüsse können nur für Vereinsjugendmitglieder ausgezahlt werden, die einem gemeinnützigen Verein im Landkreis Bergstraße angehören und dort wohnen.
-2- Für die Vergabe ergehen folgende Richtlinien:
Bezuschusst werden
Mannschaften: max.120km Hin und Rückfahrt Die Normstärke einer Mannschaft ergibt sich aus der vorgegebenen Anzahl an Spielerinnen/Spielern. Auswechsel- bzw. Ersatzspieler/innen werden nicht berücksichtigt. Die maximale Bezuschussung pro Verein beträgt: 3.500,00 € |
Einzelteilnehmer: max.600km Hin und Rückfahrt
Die maximale Bezuschussung pro Abteilung beträgt:1.500,00 € |
Hinweis:
Bei der Teilnahme an Qualifikationsturnieren, wo Mannschaften bzw. der Einzelteilnehmer die Punkte sammeln müssen, um an einer Meisterschaft teilnehmen zu können, ist dies gesondert zu belegen.
Nichtbezuschusst werden:
- Juniorinnen/Junioren U18
- gemischte Gruppen (jünger oder älter18 Jahre) die nicht als Jugendgruppe auftreten.
- bezahlte Veranstaltungen
- keine Turniere und Spielfeste
- Kreisübergreifende Spielgemeinschaften -HSG,JSG,JFV- können die Fahrtkosten nur beantragen, wenn sie ihren Standort im Kreis Bergstraße haben.
- Freundschafts- und Heimspiele
- Zur Mannschaftsstärke zählen keine Trainer, Betreuer und Begleiter
-3- Bearbeitung:
Es sind die Formblätter des Sportkreises Bergstraße e.V. zu verwenden. Sie bestehen aus:
a) Sammelblatt
b) Fahrtkostenzuschüsse Einzelblatt
Diese können auf der Homepage des Sportkreises Bergstraße e.V. unter www.sportkreis-bergstrasse.de (downloads) heruntergeladen bzw. direkt ausgefüllt werden.
Rückfragen richten Sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für jede Sportart ist gesondert ein Sammelblatt auszufüllen.
Die Kilometerangaben dürfen keine Circa-Werte sein.
Verbandsrunden:
Mannschaften: max. 120 km für die Hin und Rückfahrt
Einzelteilnehmer: max. 600 km für Hin und Rückfahrt
-4- Formblätter:
a) Mannschaften sind für jede Altersklasse; für jede Spielsaison mit Spiel-/Wettkampfdatum für das Kalenderjahr 01.01. - 31.12. einzutragen;
b) Einzelteilnehmer sind neben Wettkampftag und Ort, mit dem Namen und Geburtsjahr des Teilnehmers zu versehen. Es gilt das Kalenderjahr 01.01. - 31.12.
Die offiziellen Terminlisten, Ausschreibungen und/oder Siegerlisten sind im Besitz der Kreisjugendwarte.
Die ausgearbeiteten Formblätter für Mannschaften bzw. Einzelteilnehmer sind auf das Sammelblatt zu übertragen und komplett mit IBAN, BIC, Vereinsstempel und Unterschrift versehen auszufüllen.
>Für Vereine mit mehreren Abteilungen ist bei Mannschaften und Einzelteilnehmern für jede einzelne Sportart gesondert ein Sammelblatt auszufüllen.
-5- Termine:
Die ausgearbeiteten Anträge sind bis spätestens 31.01. des folgenden Jahres an den Kreisjugendwart/in der zuständigen Fachschaft einzureichen. Diese/r überprüft anhand der Listen die zurückgelegten Kilometer und bestätigt dies durch seine/ihre Unterschrift. Abweichungen gegenüber den offiziellen Terminlisten sind zu streichen. Bei Mannschaften, die im Bezirk spielen, kann dies auch der Kreisjugendwart/in mit übernehmen.
Bei Sportarten ohne Kreisfachschaft sind die Anträge direkt beim Bezirk bzw. Verband auf Richtigkeit der Teilnahme bestätigen zu lassen. Dies kann auch per E-Mail an die Geschäftsstelle bestätigt werden.
Auf Bezirks- und Verbandsebene müssen die offiziellen Terminlisten, Ausschreibungen und/oder Siegerlisten zwecks Kontrolle abrufbar sein.
Die Kreisjugendwarte der Fachschaften übergeben die geprüften Anträge bis spätestens 31.03. an die Geschäftsstelle des Sportkreis Bergstraße e.V.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt im Herbst durch den Sportkreis Bergstraße e.V.. Um jedem Verein gerecht zu werden, behält sich der Sportkreisvorstand vor, in einzelnen Sonderfällen über die Höhe der Zuschüsse Korrektur vorzunehmen.>
Nicht richtig ausgefüllte Anträge werden zurückgeschickt bzw. nicht bearbeitet!>
Stand: Dezember 2019 (Beschlossen 26.11.2019 Sportkreisausschuss-Sitzung und Sportkreisvorstand)
gez. Günter Bausewein, Sportkreisvorsitzender>